Der Leuchtfeuerpakt

Allianzen des Lichts

Der Leuchtfeuerpakt ist eine Initiative, von Regnum Solis, um die Reiche und Länder einzelner Welten im Kampf gegen gemeinsame Bedrohungen zu vereinen und gemeinsame Ressourcen optimal zu nutzen. Dieses Abkommen schafft eine Basis der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Schutzes, mit dem Hauptziel, weltweite Bedrohungen mit vereinten abzuwehren.

In der Außenpolitik von Regnum Solis wird die Strategie verfolgt fremden Welten zu stärken, näher an die Ideale des Lichts zu führen und sie gegen die Dunkelheit zu wappnen.

Wenn möglich, will Regnum Solis ein Netzwerk aus sich gegenseitig unterstützenden Verbündeten schaffen. Diese sollen in der Lage sein auf eine Bedrohung durch die Dunkelheit mit vereinten Kräften und entschlossen zu reagieren, da dem Reich der Sonne bewusst ist, dass es diesen Kampf nicht auf jeder Welt führen kann, und auch nicht gewillt ist das zu tun.

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Das Zeichen des Leuchtfeuer-Paktes

Die Rolle von Regnum Solis

Regnum Solis, die führende militärische und kulturelle Macht auf der Welt Symar, verfolgt das edle Ziel das Licht gegen die Dunkelheit zu verteidigen. Auf Symar setzt Regnum Solis dies durch eine Mischung aus diplomatischen Missionen, wirtschaftlichen Verknüpfungen und auch militärischen Mittlen durch.

Regnum Solis will die Kontrolle vor Ort jedoch nicht durch großangelegte militärische Aktionen auf anderen Welten gefährden und setzt so auf Handel, Diplomatie und Unterstützung von Kräften vor Ort.

Durch den Leuchtfeuerpakt strebt Regnum Solis danach, eine stabile, friedliche und wehrhafte Gemeinschaft auf verschiedenen Welten zu fördern, um so eine maximale Wehrhaftigkeit gegen die Dunkelheit mit minimalem eigenen Ressourceneinsatz zu erreichen. Dieser Ansatz spiegelt den Wunsch von Regnum Solis wider, die Selbstständigkeit und Eigeninitiative der beteiligten Reiche zu stärken, während es gleichzeitig Unterstützung in Form von Handel, Infrastruktur und diplomatischer Vernetzung bietet.

Beschreibung des Leuchtfeuer-Paktes

Jede Welt, wie Ariochia, bildet einen eigenen Leuchtfeuer-Pakt, in dem jedes unterzeichnende Reich ein Leuchtfeuer errichtet. Diese Feuer dienen als Notfallsignale und symbolische Erinnerungen an die gemeinsame Verantwortung aller Reiche für das Wohl der jeweiligen Welt. Die Reiche bestimmen selbstständig, was als globale Bedrohung gilt, und der Pakt legt großen Wert auf die freiwillige Natur der Unterstützung, die in vielfältigen Formen erfolgen kann. Die Souveränität jedes Reiches wird dabei stets respektiert.

Ein zentraler Bestandteil des Paktes ist der Koordinationsrat, der die Vorbereitung und Abstimmung auf mögliche Bedrohungen übernimmt. Der Leuchtfeuerpakt, der von Regnum Solis mit Wohlwollen und im Sinne der globalen Sicherheit initiiert wurde, ist politisch neutral und dient ausschließlich dem Schutz der angeschlossenen Welten. Seine unbefristete Laufzeit unterstreicht die langfristige Verpflichtung zur Sicherheit und Stabilität, wobei jedes Reich das Recht behält, den Pakt zu verlassen. Änderungen oder Ergänzungen erfordern die einstimmige Zustimmung aller Beteiligten.

Das Missionswappen des Ariochia Expeditionskorps. Der Expeditionskorps ist Teil des Ordens Legati Lucis et Ignis und kümmert sich um die diplomatischen Angelegenheiten außerhalb des Reiches der Sonne.

Leuchtfeuerpakt

Zum Schutz der Welt […]

In Anerkennung der gemeinsamen Gefahren, die unsere Welt bedrohen könnten, und im Geiste der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Schutzes, schließen die souveränen Reiche und Königreiche diesen Bund.

 

I. Das Leuchtfeuer:

Jedes unterzeichnende Reich stellt ein Leuchtfeuer auf, das sowohl als physisches als auch als symbolisches Zeichen dient:
a) Signal in Notzeiten: Das Entzünden dieses Feuers ist ein offizieller Hilferuf an die anderen Reiche in Zeiten größter Bedrohung. Es dient als unmissverständliches Zeichen, dass dringende Hilfe benötigt wird.
b) Symbolische Bedeutung: Das Leuchtfeuer steht auch als ständige Erinnerung für die Bevölkerung jedes Reiches. Es mahnt daran, dass jedes Reich nicht nur eine Verantwortung für sein eigenes Wohl hat, sondern auch für das Wohl der gesamten Welt und aller ihrer Bewohner. Es ist ein Zeichen der Solidarität und des gemeinsamen Schicksals.
c) Standort und Pflege: Das Leuchtfeuer wird an einem prominenten Ort innerhalb jedes Reiches platziert, gut sichtbar für die Bevölkerung. Es wird von speziell ernannten Wächtern gepflegt, die die Bedeutung und Traditionen des Leuchtfeuers von Generation zu Generation weitergeben.

 

II. Definition der Bedrohung:

Jedes Reich behält das Recht, selbst zu bestimmen, ob eine Gefahr als weltbedrohend eingestuft wird. Dennoch wird eine Weltbedrohung allgemein als eine Gefahr definiert, die das Potenzial hat, das gesamte Leben, die Kulturen und die Zivilisationen unserer Welt zu zerstören oder ernsthaft zu schädigen.
a) Keine lokalen Konflikte: Lokale oder regionale Konflikte, Streitigkeiten zwischen benachbarten Reichen oder interne politische Unruhen sind ausdrücklich von dieser Definition ausgenommen.
b) Verantwortungsvolle Nutzung des Leuchtfeuers: Es liegt in der Verantwortung jedes Reiches, das Leuchtfeuer nur in echten Notfällen zu entzünden, wenn es glaubt, dass eine solche weltbedrohende Gefahr vorliegt.
c) Dringliche Kommunikation: Sobald das Leuchtfeuer entzündet wird, sollte das betroffene Reich umgehend detaillierte Informationen über die Bedrohung an die anderen Reiche weitergeben, um eine koordinierte Reaktion zu ermöglichen.
d) Gegenseitige Beratung: Obwohl jedes Reich das Recht hat, selbst zu bestimmen, ob eine Gefahr als weltbedrohend eingestuft wird, wird ermutigt, dass Reiche in Zweifelsfällen miteinander kommunizieren und beraten.

III. Freiwillige Unterstützung:

a) Eigenständige Entscheidung: Jedes Reich behält das Recht, autonom zu entscheiden, wie und ob es auf das Entzünden eines Leuchtfeuers reagiert. Während der Bund alle Reiche ermutigt, im Geiste der Zusammenarbeit zu handeln, wird keine verpflichtende Handlung von einem Reich erwartet.
b) Art der Unterstützung: Die Unterstützung kann in vielfältiger
Form erfolgen, sei es durch militärische Hilfe, Bereitstellung von Ressourcen, magische Unterstützung oder diplomatische Bemühungen. Es liegt im Ermessen jedes Reiches, zu bestimmen, welche Art von Hilfe es anbietet.
c) Respekt für Souveränität: Bei der Leistung von Unterstützung muss das souveräne Recht und die Integrität des betroffenen Reiches respektiert werden. Jegliche Hilfe sollte in Absprache mit dem betroffenen Reich erfolgen und dessen Wünsche und Bedingungen berücksichtigen.

 

IV. Vorbereitung und Koordination:

a) Rat der Vereinten Reiche: Ein Koordinationsrat, bestehend aus Vertretern jedes unterzeichnenden Reiches, wird eingerichtet. Dieser Rat trifft regelmäßige Vorkehrungen und plant koordinierte Reaktionen auf mögliche weltbedrohende Szenarien.
b) Erstellung von Notfallplänen: Der Rat ist verantwortlich
für die Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Notfallplänen. Diese Pläne sollen detaillierte Vorgehensweisen für verschiedene Bedrohungsszenarien enthalten, um sicherzustellen, dass eine schnelle und effektive Reaktion möglich ist.
c) Vorbereitende Maßnahmen: Neben den Notfallplänen wird der Rat auch vorbereitende Maßnahmen koordinieren, wie z.B. gemeinsame Militärübungen, magische Forschungskooperationen und den Austausch von Ressourcen, um die Bereitschaft jedes Reiches zu erhöhen.
d) Informationsaustausch: Der Rat wird auch als zentrales Organ für den Informationsaustausch zwischen den Reichen dienen. Dies kann Informationen über potenzielle Bedrohungen, magische Entdeckungen oder andere relevante Daten beinhalten.
e) Treffen des Rates: Der Rat wird in regelmäßigen Abständen, zumindest nach der Schneeschmelze und vor der Ernte, zusammentreten, um die aktuellen Pläne zu überprüfen und zu aktualisieren. Zusätzliche Treffen können einberufen werden, wenn ein Reich eine dringende Bedrohung identifiziert oder das Leuchtfeuer entzündet.

 

V. Politische Neutralität und Respekt für das Leben:

a) Zweck des Bundes: Dieser Bund dient dem Schutz des Lebens, der Kulturen und der Zivilisationen unserer Welt vor weltweiten Bedrohungen. Er darf nicht für politische Zwecke oder zur Einmischung in interne Angelegenheiten eines Reiches verwendet werden.
b) Keine Ausnutzung: Kein Reich darf den Leuchtfeuerbund als Vorwand nutzen, um in die Angelegenheiten eines anderen Reiches einzugreifen oder seine eigenen politischen Ziele zu fördern.
c) Respekt und Souveränität: Alle Reiche verpflichten sich, die Souveränität und Entscheidungsfreiheit der anderen unterzeichnenden Reiche zu respektieren und zu wahren.

 

VI. Dauer und Kündigung:

a) Unbefristeter Bund: Dieser Bund ist von unbegrenzter Dauer, solange er den Schutz des Lebens, der Kulturen und der Zivilisationen dient.
b) Kündigungsrecht: Jedes Reich behält das Recht, den Bund nach eigenem Ermessen zu verlassen. Eine formelle Benachrichtigung an die anderen unterzeichnenden Reiche ist erforderlich, um den Austritt offiziell zu machen.
c) Nachwirkungen: Nach einem Austritt bleibt die Verpflichtung des Reiches, die bisher getroffenen Vereinbarungen und Koordinationen zu respektieren, bis eine Übergangsperiode abgeschlossen ist.

 

VII. Änderungen und Ergänzungen:

a) Konsensprinzip: Änderungen oder Ergänzungen dieses Bundes bedürfen der Zustimmung aller unterzeichnenden Reiche. Jedes Reich hat das Recht, Änderungen oder Ergänzungen vorzuschlagen, aber diese werden erst wirksam, wenn alle Reiche ihre Zustimmung gegeben haben.
b) Offizielle Mitteilung: Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich festgehalten und allen unterzeichnenden Reichen offiziell mitgeteilt werden.
c) Respekt für bestehende Vereinbarungen: Änderungen oder Ergänzungen dürfen nicht rückwirkend gelten und dürfen bestehende Vereinbarungen oder Abmachungen nicht beeinträchtigen, es sei denn, alle Reiche stimmen ausdrücklich zu.